Der Besitz einer Immobilie ist oft das wertvollste Gut einer Familie. Doch gerade beim Vererben entstehen schnell Konflikte, Missverständnisse und finanzielle Nachteile. Dabei lässt sich Streit leicht vermeiden – mit klaren Regeln und klugen Entscheidungen. In diesem Artikel erfahren Sie drei weitgehend unbekannte, aber entscheidende Regeln, wie Sie Ihre Immobilie rechtssicher und friedlich an die nächste Generation weitergeben.
1. Schenkung mit Nießbrauchrecht: Steuer sparen, Kontrolle behalten
Was ist Nießbrauch?
- Der Schenker überträgt das Eigentum, behält aber lebenslang das Nutzungsrecht.
- Mieteinnahmen bleiben beim Schenker, auch wenn die Immobilie formal bereits verschenkt ist.
Vorteile
- Immobilie kann steuerfrei übertragen werden, wenn Freibeträge genutzt werden.
- Der Wert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen – das senkt die Schenkungssteuer.
2. Teilungsanordnung im Testament: Klarheit statt Erbengemeinschaft
Problem Erbengemeinschaft
- Ohne klare Regelung erben mehrere Personen gemeinsam und müssen sich über jeden Schritt einigen.
- Häufige Folge: Streit, Stillstand oder Zwangsversteigerung.
Lösung: Teilungsanordnung
- Im Testament kann exakt festgelegt werden, wer die Immobilie bekommt.
- Andere Erben erhalten z. B. Geldwerte oder andere Vermögensanteile.
3. Frist für steuerfreie Selbstnutzung kennen und einhalten
10-Jahres-Regel
- Ehepartner oder Kinder können die Immobilie steuerfrei erben, wenn sie sie selbst bewohnen.
- Voraussetzung: Sie ziehen innerhalb von 6 Monaten ein und bleiben mindestens 10 Jahre dort.
Achtung bei Ausnahmen
- Ein vorzeitiger Auszug kann zur nachträglichen Besteuerung führen.
- Nur triftige Gründe (z. B. Pflegebedürftigkeit) werden anerkannt.
Eine Immobilie zu vererben muss nicht kompliziert oder konfliktbehaftet sein. Wer sich rechtzeitig informiert, klare Regelungen trifft und steuerliche Spielräume nutzt, sorgt für Sicherheit und Frieden in der Familie. Ich unterstütze Sie gern bei der optimalen Nachlassplanung.