Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version: 1.0 · Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen von Destrée Immobilien – Der Dorfmakler (Inhaber: Björn Destrée) im Rahmen des Nachweises oder der Vermittlung von Immobilien an Verbraucher.
§1 Geltung und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote und Leistungen des Maklers im Rahmen des Nachweises oder der Vermittlung von Immobilien.
(2) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Maklertätigkeit – z. B. durch Anforderung eines Exposés, Teilnahme an einer Besichtigung oder sonstige Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen – in Kenntnis der Provisionspflichtigkeit annimmt. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien richtet sich der Maklervertrag nach § 656a ff. BGB; die Provision kann für den Käufer nicht höher sein als für den Verkäufer.
§2 Weitergabeverbot
Alle vom Makler übermittelten Informationen und Objektangebote sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot und kommt der Hauptvertrag mit dem Dritten oder einem durch diesen vermittelten Vertragspartner zustande, schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Provision. Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben.
§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
§4 Objektangaben und Haftung
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Eigentümer oder einem von diesem Beauftragten. Der Makler hat diese Informationen nicht geprüft; der Auftraggeber ist verpflichtet, deren Richtigkeit selbst zu prüfen. Eine Haftung des Maklers für Richtigkeit/Vollständigkeit besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§5 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber (Eigentümer) ist verpflichtet, dem Makler vor Abschluss eines Hauptvertrages unter Angabe von Namen und Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners mitzuteilen, ob unsere Tätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss war. Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht zur erforderlichen Einsichtnahme in das Grundbuch und behördliche Akten.
§6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Der Provisionsanspruch besteht auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit einen Vertrag über ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges Objekt abschließt oder die Rechtsform des angestrebten Vertrages wechselt (z. B. Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Grundstückskauf).
§7 Provision: Entstehen, Fälligkeit und Höhe
- Entstehung: Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) über das benannte Objekt rechtswirksam zustande gekommen ist. Es genügt die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit.
- Fälligkeit: Die Provision ist fällig und zahlbar, sobald der Hauptvertrag geschlossen wurde und wir eine Rechnung erstellt haben.
- Höhe: Die Provisionshöhe ergibt sich aus Angebot/Exposé oder einer Individualvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision für Wohnimmobilien maximal 50 % der insgesamt zu zahlenden Provision (§ 656c BGB). Bei gewerblichen Mietverträgen gelten die im Exposé genannten Sätze. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht erhoben.
§8 Aufwendungsersatz
Kommt ein Hauptvertrag nicht zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die nachweisbaren Aufwendungen (z. B. Inserats-/Internetkosten, Telefon-/Portokosten, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten) zu erstatten, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
§9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit der Auftraggeber keinen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit erleidet. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§10 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makler verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs und Kenntniserlangung von den anspruchsbegründenden Umständen. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
§11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht; es ist Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen zu leisten.
§12 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Maklers vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Ihren Rechten und unseren Kontaktdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis: Es gelten die AGB von Destrée Immobilien – Der Dorfmakler. Das Impressum ist dauerhaft erreichbar.
