Die Energiewende ist auf dem Balkon angekommen. Mini-Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, sind so beliebt wie nie – und das aus gutem Grund: Strom sparen, unabhängig sein, Umwelt schonen. Doch was darf man 2025 wirklich anschließen? Welche Regeln gelten? Und rechnet sich das überhaupt? In Teil 1 unserer neuen Solarserie klären wir, was Eigentümer, Mieter und Hausbesitzer jetzt wissen müssen.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Definition & Funktionsweise
- Eine steckerfertige Mini-PV-Anlage mit 1–2 Modulen (bis max. 800 Watt Einspeiseleistung).
- Wandelt Sonnenlicht in Strom um, der direkt ins Hausnetz eingespeist wird.
- Anschluss über spezielle Energiesteckdose oder Schuko-Stecker.
Kosten und Einsparung
- Anschaffung ab ca. 400 €, je nach Leistung und Montagesystem.
- Einsparung von bis zu 200 € Stromkosten pro Jahr möglich.
Was ist 2025 erlaubt?
Rechtslage & neue Regelungen
- Laut geplanter Novelle im Solarpaket I: bis 800 Watt erlaubt, Anmeldung bei Netzbetreiber reicht.
- Kein Zählerwechsel mehr nötig (digitale Rücklaufsperren werden Pflicht).
- Erleichterung für Mieter: keine Genehmigungspflicht, aber Anzeige beim Vermieter empfohlen.
Montage & Sicherheit
- Nur mit CE-zertifizierten Komponenten betreiben.
- Balkongeländer, Dach, Terrasse: Montage muss sicher und windfest sein.
Lohnt sich das wirklich?
Wirtschaftlich & ökologisch sinnvoll
- Für Haushalte mit hohem Tagesverbrauch sehr rentabel.
- Senkt Netzlast, verringert Stromkosten und reduziert CO2-Ausstoß.
Förderprogramme nutzen
- Kommunale Zuschüsse (z. B. bis 200 €) können die Anschaffungskosten weiter senken.
- Steuerfrei, solange Strom selbst verbraucht wird und keine Einspeisevergütung erfolgt.
Ein Balkonkraftwerk ist 2025 einfacher, legaler und rentabler als je zuvor. Wer jetzt handelt, spart bares Geld – und tut ganz nebenbei etwas für die Umwelt. In Teil 2 zeigen wir, wie Mieter und Vermieter Konflikte vermeiden und Rechte klar regeln.