Close-up of solar charge controller installation with cables on a metal roof.

Teil 2: Mieter vs. Vermieter – Wer darf ein Balkonkraftwerk anbringen?

Balkonkraftwerke sind auf dem Vormarsch – aber was, wenn man zur Miete wohnt? Muss der Vermieter zustimmen? Und wie sieht es mit der Haftung oder dem optischen Erscheinungsbild aus? In diesem Teil der Solar-Serie klären wir, wie Mieter ihre Rechte nutzen können, worauf Vermieter achten sollten und wie beide Seiten Konflikte vermeiden.


Was Mieter dürfen

Balkonkraftwerke sind privilegiert

  • Die Gesetzeslage (2024/25) sieht Balkonkraftwerke als „privilegierte energetische Maßnahme“.
  • Mieter haben ein Anrecht auf Installation, wenn keine gravierenden baulichen Eingriffe notwendig sind.

Anzeige statt Genehmigung

  • Eine Zustimmung des Vermieters ist formal nicht erforderlich, solange keine bauliche Veränderung erfolgt.
  • Trotzdem ist eine vorherige Anzeige dringend zu empfehlen, um Konflikte zu vermeiden.

Rechte und Pflichten des Vermieters

Gestaltung und Sicherheit

  • Der Vermieter darf Anforderungen an die Optik (z. B. Farbwahl, Anbringungsart) oder Sicherheit stellen.
  • Bohrungen in die Fassade oder fest verschraubte Module können genehmigungspflichtig sein.

Haftung und Versicherung

  • Vermieter dürfen verlangen, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden vorlegt.
  • Für Gemeinschaftsflächen (z. B. Dach) besteht kein Anrecht auf Nutzung durch Mieter.

Praktische Tipps zur Einigung

Mustervorlage für Mieter-Antrag

  • Ein kurzer Antrag mit Beschreibung der Anlage, Befestigung und Fotos hilft, Vertrauen zu schaffen.
  • Professionelle Montage durch Fachbetrieb ist ein Argument für Zustimmung.

Kommunikation auf Augenhöhe

  • Gemeinsam eine Lösung finden: viele Vermieter zeigen sich offen, wenn sie mit einbezogen werden.
  • Für Hausverwaltungen ist ein Musterantrag hilfreich zur Entscheidungsfindung.

Mit einem fairen und sachlichen Umgang lassen sich viele Konflikte vermeiden. Mieter, die Verantwortung übernehmen und offen kommunizieren, schaffen die besten Voraussetzungen für eine sonnige Einigung. In Teil 3 beleuchten wir die Besonderheiten von Eigentum, WEG und wie sich ein Balkonkraftwerk auf die Eigentümergemeinschaft auswirkt.