Top-down aerial view of a house with solar panels, showcasing modern renewable energy solutions.

Teil 3: Balkonkraftwerke in der Eigentümergemeinschaft – Was Wohnungseigentümer wissen müssen

Die Mini-Solaranlage auf dem Balkon ist technisch schnell montiert – aber rechtlich wird es in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oft komplizierter. Was darf man einfach machen? Welche Rechte hat die Eigentümergemeinschaft? Und wie verhindert man Streit im Treppenhaus oder auf der Eigentümerversammlung? In Teil 3 der Solar-Serie klären wir, wie Wohnungseigentümer ihr Recht auf Sonnenstrom mit der Gemeinschaft in Einklang bringen.


Eigentum, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Wo steht das Balkonkraftwerk?

  • Balkone gelten baurechtlich oft als Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind.
  • Für die Montage am Geländer oder an der Fassade ist oft ein Mehrheitsbeschluss der WEG notwendig.

Sondereigentum = freie Hand?

  • Auf Flächen im Sondereigentum (z. B. Loggia-Innenseite, Wohnung) ist mehr möglich.
  • Dennoch können Hausordnungen oder Teilungserklärungen Einschränkungen enthalten.

Rechte und Pflichten innerhalb der WEG

Kein automatisches Anrecht

  • Anders als bei Mietern besteht kein gesetzlich verankertes Recht für Wohnungseigentümer auf Montage.
  • Ein Beschluss durch die Gemeinschaft ist meist notwendig, insbesondere bei optischen Eingriffen.

Stimmverhältnisse beachten

  • Für bauliche Veränderungen reicht in vielen Fällen eine einfache Mehrheit.
  • Neue Regelungen sehen Erleichterungen für energetische Maßnahmen vor – ein Vorteil für Solar-Fans.

So gelingt die Umsetzung

Antrag vorbereiten & begründen

  • Je klarer der Antrag formuliert ist, desto wahrscheinlicher ist die Zustimmung der Miteigentümer.
  • Visualisierungen, technische Daten und Hinweise zur Sicherheit unterstützen die Argumentation.

Streit vermeiden, Einigung suchen

  • Eine professionelle Moderation durch Verwalter oder Mediator kann hilfreich sein.
  • Transparenz und Gespräche im Vorfeld der Eigentümerversammlung schaffen Vertrauen.

Ein Balkonkraftwerk in der WEG erfordert Fingerspitzengefühl und Mitwirkung – aber es ist machbar. Wer gut vorbereitet auftritt und sachlich argumentiert, wird oft mit Zustimmung belohnt. Im vierten und letzten Teil zeigen wir, wie sich eine Solaranlage positiv auf den Immobilienwert auswirkt – und worauf Verkäufer achten sollten.