🏡 Dürfen wir das? Carport, Wintergarten und Co. im Dorf bauen
Was du als Eigentümer beim Bauen im Dorf wirklich wissen musst – und warum alte Gewohnheiten keine Baugenehmigung ersetzen.
„In der Mühlenstraße steht doch auch ein Carport – also darf ich das bestimmt auch, oder?“ Solche Sätze hört man als Dorfmakler öfter. Im Dorf kennt man sich, redet miteinander – aber beim Thema Bauen gelten oft nicht die Nachbarregelungen, sondern das öffentliche Baurecht.
In diesem Artikel klären wir: Was darfst du? Wo musst du fragen? Und was kannst du tun, wenn du’s schon gemacht hast?
1. 🛠️ Carport, Wintergarten, Gartenhaus – was braucht eine Genehmigung?
Viele Bauherren sind überrascht: Auch scheinbar kleine Vorhaben wie ein Holzunterstand oder ein Glasanbau benötigen je nach Größe und Lage eine Genehmigung oder eine Anzeige.
- Carport / Überdachung: Je nach Bundesland und Gemeinde genehmigungspflichtig – oft ab 30 m² Grundfläche oder bei Nähe zur Grundstücksgrenze
- Wintergarten: Immer genehmigungspflichtig, da Nutzungsänderung und neue Wohnfläche
- Gartenhaus: Oft verfahrensfrei bis ca. 10–15 m², aber nur als Lagerfläche (nicht als Büro, Gästehaus etc.)
Wichtig: Was „der Nachbar“ darf, darfst du nicht automatisch auch. Es kommt auf Gebietstyp, Lage, Abstand, Material und Nutzung an.
2. 🗺️ Besonderheit im Dorf: Außenbereich & unbeplanter Innenbereich
Im Dorf liegt dein Grundstück oft nicht in einem klassischen Neubaugebiet mit Bebauungsplan, sondern im sogenannten „unbeplanten Innenbereich“ (§34 BauGB) oder sogar im Außenbereich (§35 BauGB).
Das bedeutet konkret:
- 🧭 Im unbeplanten Innenbereich: Es darf gebaut werden, wenn es sich einfügt (Art, Maß, Dachform, Stellung).
- 🌾 Im Außenbereich: Bauen ist stark eingeschränkt, außer bei privilegierten Vorhaben (z. B. Landwirte).
Übersetzt: Auch wenn „nebenan“ jemand einen großen Anbau hat, musst du deinen Einzelfall prüfen lassen – mit Planer oder Architekt.
3. 📄 Was tun bei Bestand ohne Genehmigung?
Du hast vor Jahren „nur ein Carport hingestellt“ – ohne Antrag? Das passiert öfter, ist aber nicht automatisch legal.
Folgende Optionen hast du:
- Nachgenehmigung (oft möglich, wenn baurechtlich zulässig)
- Baulast / Abstandfläche ggf. nachträglich sichern
- Abbruch oder Rückbau (im schlimmsten Fall bei Verstoß)
Tipp: Bei einem geplanten Verkauf solltest du solche Themen vorher klären – sie tauchen spätestens beim Notar oder der Bank auf.
4. 🧠 Mein Tipp als Dorfmakler:
Frag lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Besonders im ländlichen Raum können „gewachsene Strukturen“ trügen.
Ein guter Bauvorlageberechtigter (Architekt oder Bauingenieur) kennt die lokalen Gepflogenheiten – und findet oft einen guten Kompromiss mit dem Bauamt.
Und: Auch Banken bewerten Immobilien besser, wenn alles baurechtlich geklärt ist.
🏁 Fazit: Dorf ist nicht gleich freies Bauen – lieber auf Nummer sicher
- ✔️ Immer prüfen: Lage, Größe, Nutzung, Abstand
- ✔️ Bei Unsicherheit: Planer / Architekt fragen
- ✔️ Bestand vorher klären – besonders bei Verkauf oder Erbfall
Dann klappt’s auch mit dem Carport – und mit dem Käufer.
Du willst wissen, was auf deinem Grundstück möglich ist?
Sprich mit mir – ich kenne die Baugrenzen und Gepflogenheiten im Dorf.
Schlagworte: Carport Genehmigung Dorf, bauen im Außenbereich, Wintergarten Genehmigung Düren, §34 BauGB, Dorfmakler Baurecht

