Zwei Personen mit Dokumenten am Tisch.

Immobilie geerbt – was tun im Kreis Düren?

Eine geerbte Immobilie kann Segen und Belastung zugleich sein. Plötzlich steht man vor Fragen: Soll ich die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen? Welche rechtlichen Schritte sind zu beachten? Dieser Artikel erklärt dir die wichtigsten Punkte für Erben im Kreis Düren.

Erste Schritte nach dem Erbfall

  1. Erbe annehmen oder ausschlagen: Du hast nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Bei einem Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Prüfe also schnell, ob Schulden oder Hypotheken vorhanden sind; ein Blick ins Grundbuch zeigt eingetragene Belastungen.
  2. Erbschein oder notarielles Testament: Um dich als rechtmäßigen Erben auszuweisen, brauchst du entweder ein notarielles Testament oder einen Erbschein. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt.
  3. Finanzamt informieren: Innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall muss die Erbschaft beim Finanzamt angezeigt werden.
  4. Grundbuch ändern lassen: Die Umschreibung im Grundbuch muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen, damit keine Gebühren entstehen. Alternativ kann der Käufer direkt im Grundbuch eingetragen werden, wenn du das Objekt schnell verkaufen möchtest.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Ob eine Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verkehrswert der Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Freibeträge wurden 2025 angepasst: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 €. Liegt der Wert der geerbten Immobilie unter diesem Freibetrag, fällt keine Steuer an. Seit 2025 wird der Immobilienwert strenger nach aktuellen Marktpreisen berechnet. Es lohnt sich daher, den Verkehrswert professionell durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Erbengemeinschaft – gemeinsam entscheiden

Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Kein Mitglied kann alleine über die Immobilie verfügen; Entscheidungen wie Verkauf, Vermietung oder Renovierung müssen gemeinsam getroffen werden. Bei Uneinigkeit kann es zur Teilungsversteigerung kommen, bei der der Erlös oft unter dem Marktwert liegt. Daher ist eine frühzeitige Einigung – zum Beispiel durch Auszahlung einzelner Erben – sinnvoll.

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

  • Selbstnutzung: Wenn du als Ehepartner oder Kind die Immobilie innerhalb von sechs Monaten beziehst und mindestens zehn Jahre selbst nutzt, kannst du die Erbschaftssteuer vollständig vermeiden.
  • Vermietung: Bei vermieteten Immobilien wird der Steuerwert häufig pauschal um 10 % gemindert, dennoch sind Pflichten wie Reparaturen und Verwaltung zu beachten.
  • Verkauf: Der Verkauf kann sinnvoll sein, wenn du keine persönliche Bindung hast oder hohe Kosten vermeiden möchtest. Im ländlichen Raum kann der Verkaufserlös niedriger ausfallen, aber das Geld steht sofort zur Verfügung.

Fazit

Eine geerbte Immobilie erfordert schnelle Entscheidungen und gute Planung. Nutze die gesetzlichen Fristen und lass dich professionell beraten – insbesondere zur Grundbuchumschreibung, zur Steuer und zur Wertermittlung. Als Dorfmakler in Düren unterstütze ich dich dabei, die passende Entscheidung zu treffen.

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