2 Personen streiten im Garten

Wenn Laub und Äste zum Streit führen


Regen Laub und überhängende Äste vom Nachbarn in deinen Garten? Lerne deine Rechte, Pflichten und wie du einen Nachbarschaftskonflikt im Herbst sachlich und rechtssicher löst.


1. Rechtliche Grundlagen: Was erlaubt das Gesetz?

1.1 Immissionen und Laub – die Duldungspflicht

Laub, Nadeln oder Zapfen gelten als sogenannte „natürliche Immissionen“. Laut § 906 BGB müssen sie in ortsüblichem und zumutbarem Maß geduldet werden. Nur bei erheblichen Beeinträchtigungen besteht ein möglicher Anspruch auf Ausgleich – etwa in Form einer „Laubrente“. Gerichte entscheiden hier streng, meist zugunsten der Duldungspflicht.

1.2 Überhängende Äste & das Selbsthilferecht (§ 910 BGB)

Wenn Äste ins eigene Grundstück ragen, erlaubt § 910 BGB nach vorheriger Fristsetzung deren Beseitigung:

  • Aufforderungspflicht: Zunächst muss der Nachbar schriftlich zur Beseitigung aufgefordert werden.
  • Selbsthilfe: Nach fruchtlosem Fristablauf darf man die Äste selbst bis zur Grundstücksgrenze abschneiden.
  • Eigentum an Schnittgut: Die entfernten Pflanzenteile gehören weiterhin dem Eigentümer des Baumes.

1.3 Landes- und kommunale Vorschriften, Abstandsregeln

Landesnachbarrechtsgesetze regeln Mindestabstände von Pflanzen zu Grundstücksgrenzen (z. B. 2–4 m bei Bäumen). Zudem können kommunale Baumschutzsatzungen das Fällen oder Zurückschneiden genehmigungspflichtig machen.


2. Praktisches Vorgehen bei Laub & überhängenden Ästen

2.1 Beobachten & dokumentieren

Erfasse Art, Ausmaß und Zeitraum der Beeinträchtigung durch:

  • Fotos und Videos
  • Schriftliche Notizen
  • Dokumentation von Reinigungskosten oder Einschränkungen der Nutzung

2.2 Kontaktaufnahme & Aufforderung

  • Direkter Dialog bevorzugen: freundlich, lösungsorientiert
  • Schriftliche Aufforderung mit klarer Fristsetzung (2–4 Wochen)
  • Bezugnahme auf § 910 BGB erlaubt, aber ohne Drohgebärden

2.3 Selbsthilfe bei Fristablauf

  • Rückschnitt auf deinem Grundstück zulässig, wenn Frist verstrichen
  • Kein Betreten des Nachbargrundstücks ohne Erlaubnis
  • Keine erhebliche Schädigung des Baumes
  • Schnittgut muss dem Nachbarn angeboten werden

2.4 Alternative Konfliktlösungen

  • Mediation oder Nachbarschaftshilfe
  • Schlichtungsverfahren (teils gesetzlich vorgeschrieben)
  • Schiedsperson oder Ortsverein zur Vermittlung

2.5 Gerichtlicher Weg & Schadensersatz

  • Klage auf Beseitigung oder Unterlassung bei Überhang
  • Ggf. Schadensersatz bei fahrlässigem Verhalten oder Laub-bedingten Schäden
  • Gericht prüft Zumutbarkeit und ortsübliches Maß

3. Besondere Fälle & häufige Fragen

3.1 Darf ich Laub zurückwerfen?

Nein. Laub darf nicht einfach auf das Nachbargrundstück zurückbefördert werden – das gilt als Sachbeschädigung oder Eigentumsverletzung.

3.2 Muss ich regelmäßig kehren?

Nicht sofort – nur in angemessenem Abstand. Es genügt, Laub im Rahmen der üblichen Pflegepflichten zu entfernen.

3.3 Wer zahlt den Rückschnitt?

Wer eigenständig zurückschneidet, trägt die Kosten selbst. Nur bei nachgewiesener Pflichtverletzung des Nachbarn kann eine Kostenübernahme durch diesen erfolgen.

3.4 Baum stirbt nach Rückschnitt – was dann?

Wurde der Baum durch unsachgemäßen Rückschnitt geschädigt, droht eine Schadensersatzforderung. Wichtig: Fachgerecht und nur im zulässigen Maß schneiden!

3.5 Wann gibt es Anspruch auf „Laubrente“?

Nur bei erheblichem Mehraufwand und atypischem Laubfall – z. B. von besonders harzreichen, großkronigen Nadelbäumen. Normaler Laubfall reicht nicht.